Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI unterstützen Menschen mit Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes. Sie motivieren zu Alltagsaktivitäten und betreuen und begleiten sie dabei.
Beginn:
Der Beginn ist beim jeweiligen Ausbildungsträger zu erfragen.
Dauer:
Die Ausbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie einem zweiwöchigen Betreuungspraktikum. Insgesamt gibt es drei Module (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs).
Ausbildungsorte:
Betreuungspraktikum ist in allen unseren Altenheimen und Seniorenzentren möglich.
Voraussetzungen:
Ausbildungsinhalte:
Alter: 16 Jahre
Beruf: Betreuungskraft nach §43 b SGB XI
A: Habe hier mein Praktikum gemacht. Das hat mir so gut gefallen, dass ich mich für die Ausbildung entschieden habe.
A: Einfach alles. Der Umgang und Kontakt mit den Bewohnern. Aber auch die Anleitung durch die Fachkräfte.
A: Auch alles, besonders die Unterstützung der Bewohner beim Essen und bei der Tagespflege.
A: Gut. Die Theorie ist interessant durch die vielen unterschiedlichen Themen.